Jede Leistung folgt denselben Prinzipien
Unabhängig davon, welcher Baustein beauftragt wird, gelten dieselben Grundsätze: Nachvollziehbarkeit der Quellen, klare Trennung von Fakt und Einschätzung sowie eine schriftliche Dokumentation, die auch ohne Vorkenntnis des Falls verständlich ist.
Wir benennen offen, wo Informationen unvollständig oder widersprüchlich sind, statt vorzeitige Schlüsse zu präsentieren. Diese Zurückhaltung ist Teil des Leistungsversprechens, nicht ein Mangel an Gründlichkeit.
Der Umfang jeder Leistung wird vor Beauftragung schriftlich festgelegt, sodass Mandanten jederzeit wissen, welcher Arbeitsschritt gerade erfolgt.